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LG Berlin, 30.04.2019 - 37 O 269/18 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.07.2022 - 10 U 54/19
Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.04.2019, Aktenzeichen 37 O 269/18, wird verworfen.Das Landgericht Berlin hat in dem vorliegenden Aufhebungsverfahren mit seinem am 30.04.2019 verkündeten Urteil -37 O 269/18- die einstweilige Verfügung vom 28.11.2012 (33 O 472/12), bestätigt durch das Urteil vom 11.02.2013 in Bezug auf den Tenor zu 1) dahin abgeändert, dass dem Antragsteller (= vorliegender Kläger) verboten wird, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, die Antragsgegnerin (= vorliegende Beklagte) habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.04.2019 - 37 O 269/18 - abzuändern und.
- KG, 18.01.2021 - 10 U 54/19
Verwerfung einer Berufung wegen Verfristung; Bedeutung eines formellen Fehlers in …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 30.04.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 37 O 269/18 - als unzulässig zu verwerfen.